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Betrugsbekämpfung und Beschwerdemanagement


Betrugs- und Korruptionsbekämpfung mit Bezug auf die EFRE-/ESF-Förderung in Niedersachsen


Meldung von Verdachtsfällen bezogen auf die EFRE-/ESF-Förderung in Niedersachsen

Bei Verdacht auf einen Betrugs- oder Korruptionsfall in EFRE-/ESF-geförderten Projekten können sich betroffene Personen bei einer der nachstehend aufgeführten Stellen schriftlich oder telefonisch melden. Allen Hinweisen zu Missständen, Korruption, Risiken, Gefährdungen oder Schädigungen der öffentlichen Interessen aller Art oder auf illegale oder unethische Aktivitäten in Bezug auf die Inanspruchnahme von EFRE- oder ESF-Förderungen wird umgehend und umfassend nachgegangen


EFRE- und ESF-Verwaltungsbehörde

Jens Mennecke

Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Osterstr. 40

30159 Hannover

Telefon: +49 (511) 120 - 8466

E-Mail: jens.mennecke@mb.niedersachsen.de

NBank

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank

Günther-Wagner-Allee 12 - 16

30177 Hannover

Telefon: +49 (511) 30031-0

E-Mail: info@nbank.de


Alle Hinweise werden vertraulich behandelt.

Dennoch wird allen Hinweisgebern die Möglichkeit geboten, ihre Meldungen auch anonym über die folgende Internetseite des Nds. Landeskriminalamtes abzugeben: LKA Niedersachsen

Beschwerdemanagement

Selbst ein wirkungsvolles Beratungs- und Kommunikationssystem im Rahmen der Förderverfahren kann Beschwerden in Einzelfällen leider nicht immer vermeiden. Dies gilt insbesondere bei der Ablehnung von Förderanträgen, bei Rücknahmen und Widerrufen von Bewilligungen oder bei der Rückforderung gewährter Zuwendungen.

Dem Antragsstellenden bzw. dem Zuwendungsempfänger stehen verschiedene Arten von Rechtsbehelfen zur Verfügung, die frühzeitig die Möglichkeit zur Äußerung (Beschwerde) gegenüber Verwaltungshandeln und Verwaltungsentscheidungen geben. In den Zuwendungsbescheiden erhalten Zuwendungsempfänger hier konkrete Rechtbehelfsbelehrungen.

Darüber hinaus wurde ein alternatives Beschwerdemeldeverfahren eingerichtet:

  • Antragstellende, Zuwendungsempfänger sowie Bürgerinnen und Bürger können direkt mit der EFRE- und ESF+-Verwaltungsbehörde als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle bei Beschwerden außerhalb des nationalen Rechtschutzes, d.h. unterhalb der zuvor genannten Rechtsbehelfsmöglichkeiten, aufnehmen: Kontakt
  • Jede eingegangene Anmerkung wird dokumentiert und ggf. unter Einbindung der NBank als zuständige Bewilligungsstelle schnellstmöglich geprüft und beantwortet.
  • Voraussetzung für eine Bearbeitung ist, dass die Kontaktaufnahme mit der EFRE-und ESF+-Verwaltungsbehörde unter Angabe der Kontaktdaten des Anfragenden erfolgt und die Beschwerde konkret formuliert wird.
  • Sollte eine Beschwerde gegenüber der Europäischen Kommission (KOM) über ein in Niedersachsen gefördertes EFRE- oder ESF+-Projekt eingereicht werden, übermittelt die KOM diese Beschwerde zur Bearbeitung an die EFRE- und ESF+-Verwaltungsbehörde, die wiederum die NBank als zuständige Bewilligungsstelle einbindet. Das Ergebnis der Überprüfung wird der KOM und - sofern gewünscht - dem Anfragenden mitgeteilt.

Für die Bearbeitung werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.

 
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