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EU-Förderung wird um zwei Jahre bis mindestens Ende Juni 2022 gestreckt

Europaministerin ordnet großzügige Regelung zur Entlastung von Projektträgern an


Der anhaltende „shutdown“ zur Bewältigung der Corona-Krise hat zahlreiche EU-geförderte Projekte in Niedersachsen in Schwierigkeiten gebracht. Viele Projektträger müssen gerade mitansehen, wie ihre Planungen unter die Räder geraten. Konkret vereinbarte Meilensteine können nicht eingehalten werden. Projekte geraten in zeitlichen Rückstand. Der Entzug von Fördermitteln droht und damit das Scheitern des Projekts.

Vor diesem Hintergrund hat Europaministerin Birgit Honé entschieden, dass das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) im Rahmen des Multifonds EFRE/ESF sämtliche bestehenden zeitlichen Verlängerungsmöglichkeiten ausnutzen soll, die die EU-Vorschriften zulassen. „Das Ergebnis ist, dass Projektförderungen aus Mitteln der Förderperiode 2014-2020 bis grundsätzlich zum 30. Juni 2022, in bestimmten Fällen sogar bis zum 31. Dezember 2022 ermöglicht werden“, teilte Ministerin Honé den Fraktionen des Niedersächsischen Landtages am (heutigen) Donnerstag schriftlich mit. „Mit dieser auch im Ländervergleich großzügigen Regelung wird die aktuelle Förderperiode faktisch um zwei Jahre verlängert“, fasste Honé zusammen. Damit werde den Projektträgern zeitlicher Druck genommen. „Für den Zeitraum, den unsere Gesellschaft braucht, um die Corona-Pandemie einzudämmen, halten wir die Projektuhren erst einmal an“, so die Ministerin.

Damit setzt das Europaministerium seinen Kurs zur Entlastung der Empfänger von EU-Fördermitteln in der Corona-Krise fort. Bereits vor rund drei Wochen hatte die NBank vom Ministerium die Erlaubnis erhalten, kostenneutrale Projektverlängerungen zu erlauben, damit Projektträgern keine Nachteile entstehen, weil sie bestimmte Nachweise aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen derzeit nicht erreichen können. Dieser Schritt kam damals insbesondere den Trägern von Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen zugute.

In ihrem Brief an die Fraktionsvorsitzenden wies Honé allerdings auch darauf hin, dass diese Maßnahme ihren Preis habe. „Auch wenn wir die Förderung um zwei Jahre strecken, heißt das nicht, dass wir mehr Geld zur Verfügung stellen können. Wir müssen umschichten; die EU wird keine zusätzlichen Mittel für die Förderperiode 2014-2020 aufwenden“, erläuterte die Ministerin. Die EU werde die Förderperiode auch nicht förmlich um zwei Jahre verlängern. „Die EU-Kommission will die nicht verwendeten Fördermittel aus den Mitgliedstaaten, die in diesen Monaten zurückfließen, zur Bekämpfung der Corona-Folgen einsetzen. Das ist richtig und wird auch von mir unterstützt. Gleichwohl steht diese Praxis einer Verlängerung der Periode entgegen“, sagte Honé. Zudem bat die Ministerin um Geduld, wenn die Bearbeitung von Anträgen durch die NBank derzeit länger dauern könne. Honé: „Die Kolleginnen und Kollegen dort stehen wegen der Corona-Soforthilfen unter einer erheblichen Arbeitsbelastung. Das hat Vorrang. Wenn andere Vorgänge deshalb länger dauern, sollten wir dafür Verständnis haben.“

Europäische Förderung für die niedersächsischen Regionen Bildrechte: MB

Europäische Förderung für die niedersächsischen Regionen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.04.2020

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