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Charta der Grundrechte
Die Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist als grundlegende Voraussetzung bei der Planung und Durchführung des Multifondsprogramms sicherzustellen (Artikel 8 der ESF-Plus-Verordnung). Für alle Phasen der Multifonds-Umsetzung besonders relevant sind insbesondere die Achtung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 8 GRC) im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung, die Wahrung der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 20 GRC), die Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC), die Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC), die Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC) sowie der Umweltschutz (Art. 37 GRC) als grundlegende Prinzipien und Rechte.
Dementsprechend besteht ein enger Zusammenhang auch mit der Berücksichtigung der Querschnittsziele.
Was ist die Charta der Grundrechte?
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist in einem einzigen Text die Gesamtheit der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger, die in der Europäischen Union leben, zusammengefasst. Sie ist für die Organe und Einrichtungen der EU sowie für nationale Behörden bei der Umsetzung von EU-Recht unmittelbar rechtlich bindend. In den Mitgliedstaaten sind die Grundrechte in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen festgeschrieben und werden von nationalen Gerichten durchgesetzt. Zum Beispiel sind in Deutschland viele der in der Charta enthaltenen Grundrechte im Grundgesetz verankert. In der Charta sind die Grundrechte in sechs große Kapitel unterteilt: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, Justizielle Rechte.
Den vollständigen Text der Charta finden Sie hier.
Hinweise dazu, wie die Charta im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen berücksichtigt werden kann, enthalten die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta der Grundrechte bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds ("ESI-Fonds").
Sollten Sie Hinweise oder eine Beschwerde bzgl. der Umsetzung der EU Charta der Grundrechtecharta im Rahmen des niedersächsischen Multifondsprogramms haben, wenden Sie sich gerne per Mail an unser Funktionspostfach: VB-Nds-EUGRC@mb.niedersachsen.de
Wichtiger Hinweis: Der Schutz der individuellen Menschenrechte in Deutschland obliegt grundsätzlich den Gerichten. Im deutschen Rechtssystem muss und kann grundsätzlich jeder die Verletzung seiner Rechte selbst gerichtlich geltend machen. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes garantiert dafür den Rechtsweg.
Das Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit einem möglichen Verstoß gegen die Charta der Grundrechte bei der Multifonds-Verwaltungsbehörde besteht unabhängig von einer möglichen Einreichung einer Klage durch die beschwerdeführende Person. Ein Klageverfahren kann i.d.R. nur die in ihren subjektiven Rechten verletzte beschwerdeführende Person veranlassen.Des Weiteren erhalten Sie (je nach Art des Verstoßes) u.a. bei folgenden Stellen themenbezogene Informationen und Fachwissen:
Allgemein zu den Grundrechten:
Ansprechpartner zum Thema Gleichberechtigung
Ansprechpartner zu den Themen Chancengleichheit, Nichdiskriminierung und Inklusion
Ansprechpartner auf Landesebene
- Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe
- Landesflüchtlingsrat Niedersachsen
- Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
- Landesbeauftragte für Heimatvertreibene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
- Landesbeauftragte gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdisches Lebens
Ansprechpartner auf Bundesebene
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter)
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit
- Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte
- Deutscher Behindertenrat
Ansprechpartner zum Thema nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz