Niedersachsen klar Logo

So funktioniert's

Die Kohäsions- und Strukturpolitik ist einer der zentralen Politikbereiche der Europäischen Union (EU). Mit ihren Investitions- und Strukturfonds (ESI-Fonds) trägt die EU zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union bei und fördert dabei Wachstum und Beschäftigung insbesondere in den Regionen mit Entwicklungsrückstand.

In der neuen Förderperiode 2021-2027 verfolgt die EU mit der Kohäsions- und Strukturpolitik folgende fünf politische Ziele:

  1. ein "intelligenteres Europa",
  2. ein "grüneres, CO2-freies Europa",
  3. ein "stärker vernetztes Europa",
  4. ein "sozialeres Europa",
  5. ein "bürgernäheres Europa".

Die für das Multifondsprogramm maßgeblichen ESI-Fonds sind der EFRE und der ESF+. Zur Planung der Ausgaben der Mittel aus den ESI-Fonds im Verlauf des Programmplanungszeitraums werden Programme (in Niedersachsen das Multifondsprogramm) aufgestellt. Darin wird festgelegt, mit welchem Mittelvolumen welches politische Ziel verfolgt wird. Den rechtlichen Rahmen hierfür setzen die EU-Verordnungen.

Außerdem werden im Multifondsprogramm die Maßnahmen und damit auch die Richtlinien festgelegt, die die einzelnen Fördertatbestände enthalten. Aufgrund dieser Richtlinien können Förderanträge gestellt werden.

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) berät zu Förderanträgen im EFRE und ESF+ und entscheidet darüber. Bei der NBank finden Sie auch Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen und Richtlinien. Fragen zu den Förderprogrammen sowie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren beantwortet das Team der NBank unter der Infoline 0511/300 31 (9) 333 oder per E-Mail an: beratung@nbank.de.



INFOBOX: Warum sind 2023 noch Projekte aus der Förderperiode 2014-2020 gelaufen?

Es gibt bei der EU-Förderung die sogenannte „n+x“-Regelung. Das bedeutet ganz vereinfacht gesagt, dass anschließend an den festgelegten Förderzeitraum („n“) „x“ weitere Jahre zur Verfügung stehen, um die Förderperiode zu Ende zu führen. In der Förderperiode 2014-2020 war dies „n+3“. Das bedeutet, dass zum Jahresende 2023 das Programm vollständig mit der Europäischen Kommission abgerechnet sein muss – bis dahin aber noch Projekte genehmigt und durchgeführt werden können. Das gibt den verantwortlichen Behörden, in diesem Fall der Verwaltungsbehörde für den Multifonds, z. B. die Möglichkeit, auf unerwartete Verzögerungen zu reagieren und dort wo nötig nachzusteuern. So konnten z. B. Projekte, die von Lieferschwierigkeiten betroffen waren, eine Verlängerung beantragen. In der Förderperiode 2021-2027 gilt übrigens „n+2“, das Programm muss also im Jahr 2029 zu Ende geführt werden.

EU-Emblem  
Informationen zur neuen Förderperiode

  Verordnungstexte für die neue Förderperiode

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln