Sicherung der Klimaverträglichkeit von Infrastrukturen
Beginnend mit der Förderperiode 2021-2027 muss im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) die Klimaverträglichkeit von Infrastrukturinvestitionen sichergestellt werden.
Das Dokument „Sicherung der Klimaverträglichkeit von Infrastrukturen“ konkretisiert für das Niedersächsische Multifondsprogramm 2021-2027 die Zielsetzung des Verfahrens und die Anforderungen zur Eindämmung des Klimawandels sowie zur Anpassung an den Klimawandel.