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Partnerschaftsvereinbarung zwischen der EU und Deutschland

Die Bundesländer erhalten kohäsionspolitische Mittel für die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um wichtige Prioritäten der EU wie den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen. Diese Mittel werden zu einem wettbewerbsfähigen, innovativen und nachhaltigen Wachstum Deutschlands beitragen.

Die Partnerschaftsvereinbarung betrifft drei kohäsionspolitische Fonds – den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und den Fonds für den gerechten Übergang (JTF) – sowie den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).

Die Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland ebnet den Weg für die Umsetzung von 52 operationellen Programme vor Ort: 31 regionale, 2 nationale und 19 INTERREG-Programme. Zu den operationellen Programmen zählt auch das niedersächsische Multifondsprogramm.

Die Partnerschaftsvereinbarung für die Förderperiode 2021-2027 regelt auch die Förderfähigkeit für den Fonds für einen gerechten Übergang sowie dessen Umsetzung in den Regionen, die am stärksten von Klimawandel betroffen sind.

Außerdem hat sich Deutschland in seiner Partnerschaftsvereinbarung ausdrücklich verpflichtet, die Koordinierung der kohäsionspolitischen Fonds mit der Aufbau- und Resilienzfazilität sicherzustellen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.



Partnerschaftsvereinbarung   Bildrechte: Europäische Kommission
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