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Begleitausschuss


Das Land Niedersachsen setzt zur Begleitung der Durchführung des Multifondsprogramms einen Begleitausschuss (BGA) ein. Der BGA ist ein Gremium, in dem sich die zuständigen Stellen aus Landes- und Bundesregierung sowie der Europäischen Kommission und wichtige zivilgesellschaftliche Partner aus dem sozialen, wirtschaftlichen und kommunalen Bereich versammeln (siehe Infospalte: Mitgliederliste). Dies geschieht, um gem. Art. 8 der Verordnung (EU) 2021/1060 (ESIF-VO) im Rahmen des Partnerschaftsprinzips und der einschlägigen Rechtsgrundlagen bei der Durchführung des Multifondsprogramms aktiv und konstruktiv zusammenzuwirken. Der BGA besitzt hierbei eine begleitende Kontrollfunktion, verfügt über prüfende und genehmigende Rechte und wird für seine Arbeit umfassend über den aktuellen Stand der Fördermaßnahmen informiert. Die Mitglieder und die Ständigen Sachverständigen des BGA verstehen sich zudem auch als Interessensvertretung ihrer nachgelagerten Bereiche und wirken so als Multiplikatoren bei der Informationsvermittlung und der Meinungsbildung (siehe Infospalte: Geschäftsordnung).

Rechtsgrundlagen für den BGA sind insbesondere:

Aufgaben des BGA (siehe Geschäftsordnung Artikel VI.)

1) Der BGA untersucht die Fortschritte bei der Durchführung des Multifondsprogramms und beim Erreichen der Etappenziele und Sollvorgaben (Art. 40 ESIF-VO).

2) Der BGA untersucht insbesondere gemäß Art. 40 Abs. 1 Buchst. b-h

  1. jedwede Aspekte, die die Leistung des Programms beeinflussen, und alle diesbezüglichen Abhilfemaßnahmen, die […] ergriffen werden;
  2. den Beitrag des Programms zur Bewältigung der Herausforderungen, die […] ermittelt wurden;
  3. die in Art. 58 Abs. 3 ESIF-VO aufgeführten Elemente der Ex-ante-Bewertung und das Strategiedokument nach Art. 59 Abs. 1 ESIF-VO;
  4. die Fortschritte bei der Durchführung von Evaluierungen, Zusammenfassungen von Evaluierungen und etwaige aufgrund der Feststellungen getroffene Folgemaßnahmen
  5. die Durchführung von Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen;
  6. die Fortschritte bei der Durchführung von Vorhaben von strategischer Bedeutung […];
  7. die Erfüllung der […] Voraussetzungen und deren Anwendung während des […] Programmplanungszeitraums;

3) Gemäß Art. 40 Abs. 2 ESIF-VO genehmigt der BGA

  1. die Methodik und die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben, einschließlich […] Änderungen […];
  2. den abschließenden Leistungsbericht;
  3. den Evaluierungsplan und jedwede Änderung dieses Plans;
  4. jedwede Vorschläge der Verwaltungsbehörde für eine Programmänderung einschließlich für Übertragungen […].

4) Der BGA achtet hinsichtlich der Richtlinienaufstellung und der verwendeten Methodik und Kriterien bei der Auswahl der Vorhaben auf die Beachtung der Vorgaben und Anforderungen, die sich sowohl aus der EU-Grundrechtecharta, als auch aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben. Die Mitglieder […] können in […] der Programmumsetzung ihr Wissen für eine wirksame Einhaltung […] einbringen. […] (siehe Geschäftsordnung Artikel VI).

Einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta können Sie per Mail an unser Funktionspostfach melden: VB-Nds-EUGRC@mb.niedersachsen.de
(https://www.europa-fuer-niedersachsen.niedersachsen.de/startseite/infothek/information_der_forderperiode_2021_2027/charta-der-grundrechte-212181.html)
Einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention können Sie per Mail an unser Funktionspostfach melden: VB-Nds-UNBRK@mb.niedersachsen.de
(https://www.europa-fuer-niedersachsen.niedersachsen.de/startseite/infothek/information_der_forderperiode_2021_2027/un-behindertenrechtskonvention-212177.html)

5) Der Begleitausschuss kann auch zu anderen Themen mit Bezug zum Multifondsprogramm Stellung nehmen. Der Begleitausschuss kann […] Empfehlungen an die Verwaltungsbehörde richten, […] auch […] zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die Begünstigten.

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